Ignite Video GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung von Ignite Video und ergänzende Dienstleistungen

1. Gegenstand, Geltungsbereich und Struktur

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Ignite AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Ignite Video GmbH, Immermannstraße 59, 40210 Düsseldorf („Ignite“) und dem Vertragspartner (der „Kunde“) über die entgeltliche Bereitstellung der Plattform Ignite Video als SaaS (der „Dienst“) und für ergänzende Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden bei der Verwendung des Dienstes („Zusatzleistungen“). Ignite und der Kunde werden nachfolgend einzeln jeweils auch als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

1.2 Einzelheiten zu den Funktionen des Dienstes, den vom Kunden beauftragten Zusatzleistungen sowie zu der vom Kunden für die Bereitstellung des Dienstes und die Zusatzleistungen zu entrichtenden Vergütung ergeben sich aus dem Bestell- oder Auftragsformular (das „Auftragsformular“), das diese Ignite AGB einbezieht.

1.3 Das Auftragsformular, diese Ignite AGB sowie einbezogene Anlagen werden im Folgenden insgesamt „Nutzungsvertrag“ genannt. Es gilt absteigend die Geltungsrangfolge (1) das Auftragsformular, (2) diese Ignite AGB, (3) einbezogene Anlagen.

1.4 Der Nutzungsvertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Ignite zustande, zu welcher Ignite nicht verpflichtet ist. Ignite bietet den Dienst und entsprechende Zusatzleistungen lediglich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB an und behält sich vor, vom Kunden einen Beleg für dessen Unternehmereigenschaft anzufordern.

1.5 Die Regelungen des Nutzungsvertrages gelten auch für Änderungen des Dienstes, die Ignite während der Vertragslaufzeit vornimmt, etwa durch Patches, Updates, Upgrades oder sonstige Änderungen des Dienstes (gemeinsam „Updates“). Im Falle von wesentlichen Änderungen, die den Vertragszweck erheblich beeinträchtigen, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, außer soweit Ignite ihrer Geltung ausdrücklich zumindest in Textform zustimmt.

2. Allgemeine Regelungen zur Leistungserbringung

2.1 Ignite erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in vereinbarter Qualität und mit vereinbarter Verfügbarkeit. Leistungszeiten und -termine sind unverbindlich, außer soweit sie im Auftragsformular ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

2.2 Ignite kann zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen einsetzen (z. B. Hosting-Dienstleister). Für Erfüllungsgehilfen haftet Ignite wie für eigenes Handeln (vgl. Ziff. 13).

3. Betrieb und Bereitstellung des Dienstes

3.1 Ignite stellt dem Kunden die Funktionen des Dienstes während der Vertragslaufzeit im Rahmen der zugesagten Verfügbarkeit (vgl. Ziff. 5) zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Grundsätzlich können die Funktionen des Dienstes weltweit über das Internet abgerufen werden. Der Kunde erhält zudem Zugriff auf die jeweils aktuelle Fassung des elektronischen Anwenderhandbuchs für den Dienst.

3.2 Ignite räumt dem Kunden die Möglichkeit zur Verwendung des Dienstes ein, indem Ignite einen Account für den Kunden anlegt und dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung stellt oder dem Kunden die Möglichkeit einräumt, Zugangsdaten selbst einzurichten. Der Kunde wird Zugangsdaten ausschließlich für zur Nutzung des Dienstes durch ihn autorisierte Personen („autorisierte Nutzer“) einrichten. Er stellt sicher, dass ausschließlich autorisierte Nutzer Zugangsdaten und Zugang zu dem Dienst erhalten. Der Kunde wird jeden autorisierten Nutzer vorab auf die vertrauliche Behandlung der Zugangsdaten und die Einhaltung der Nutzungsbefugnisse und -beschränkungen gemäß Ziff. 6 verpflichten.

3.3 Jede, auch vertragswidrige und sonst unberechtigte Verwendung der Zugangsdaten und des Dienstes gilt im Verhältnis zu Ignite als Verwendung im Auftrag des Kunden, außer, soweit dieser die unberechtigte Verwendung nicht zu vertreten hat. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff auf Zugangsdaten oder den Dienst, wird er Ignite unverzüglich zumindest in Textform informieren und die Zugangsdaten ändern oder ändern lassen.

4. Beschaffenheit des Dienstes

4.1 Der Dienst enthält Funktionen zur Bereitstellung und zum Abspielen von Video-Inhalten (VoD).

4.2 Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die vertragsgemäße Verwendung des Dienstes die Einhaltung der von Ignite kommunizierten, aktuellen technischen Mindestvoraussetzungen und eine hinreichend dimensionierte Internetverbindung voraussetzt.

4.3 Ignite kann den Dienst auch ohne gesonderte Zustimmung des Kunden jederzeit aktualisieren und sonst angemessen ändern, insbesondere zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, technische Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Berechtigte Interessen des Kunden wird Ignite dabei angemessen berücksichtigen. Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Kunde bei einer Änderung mit, etwa durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme.

5. Verfügbarkeit des Dienstes

5.1 Soweit im Auftragsformular keine abweichende Verfügbarkeit vereinbart ist, sagt Ignite eine Mindestverfügbarkeit des Dienstes in Höhe von 99,9 % im Vertragsjahresmittel zu.

5.2 Der Dienst gilt als nicht-verfügbar, wenn wesentliche Funktionen des Dienstes oder der Dienst insgesamt nicht abgerufen werden können. Maßgeblich ist der Internet-Knotenpunkt des Rechenzentrums, von dem aus der Dienst zur Verfügung gestellt wird.

5.3 Von der Zusage der Mindestverfügbarkeit gemäß Ziff. 5.1 ausgenommen sind (i) Ausfallzeiten des Dienstes infolge von Wartung oder Pflege der für die Bereitstellung des Dienstes eingesetzten Hardware oder Software, einschließlich des Einspielens von Updates, (ii) Störungen der Verfügbarkeit durch Ursachen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Ignite, wie etwa höhere Gewalt oder Angriffe Dritter auf die zur Bereitstellung des Dienstes eingesetzte Infrastruktur, sowie (iii) Zeiten, für die Ignite den Zugang des Kunden zum Dienst nach Maßgabe von Ziff. 9 sperrt oder einschränkt.

5.4 Bei Bedarf können Wartung und Pflege durch Ignite auch an Werktagen durchgeführt werden. Ignite wird sich bemühen, Ausfallzeiten des Dienstes infolge von Wartung und Pflege möglichst gering zu halten.

6. Nutzungsbefugnisse und -beschränkungen

6.1 Ignite gestattet dem Kunden, während der Vertragslaufzeit über das Internet durch autorisierte Nutzer auf den Dienst zuzugreifen und die Funktionen des Dienstes bestimmungsgemäß zu verwenden. Dies umfasst die Befugnis des Kunden, den Dienst zu verwenden, um Dritten Kundeninhalte (vgl. Ziff. 8.1) öffentlich und nicht-öffentlich zugänglich zu machen, etwa als VoD.

6.2 Eine über Ziff. 6.1 hinausgehende Verwendung des Dienstes ist dem Kunden durch Ignite nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt,

a) den Dienst an sich ganz oder teilweise ohne gesonderte Zustimmung von Ignite (unter-) zu vermieten oder sonst Dritten entgeltlich zur Verfügung zu stellen;

b) Handlungen vorzunehmen, zu fördern oder zu dulden, durch welche der Dienst gestört oder beschädigt wird, oder durch welche dessen Verwendung durch andere Kunden vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt oder verunmöglicht wird;

c) Kundeninhalte entgegen Ziff. 8.3 in den Dienst einzugeben, hochzuladen, zu speichern, oder Kundeninhalte entgegen Ziff. 8.3 mit dem Dienst zu verarbeiten.

Dem Kunden gesetzlich zwingend zustehende Rechte bleiben unberührt.

6.3 Der Kunde wird Ignite unverzüglich zumindest in Textform informieren, wenn er Kenntnis von einem Verstoß gegen diese Ziff. 6 erlangt.

7. Mitwirkung und Verantwortlichkeiten des Kunden

7.1 Der Kunde benennt einen sachkundigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter für die Durchführung des Nutzungsvertrages. Die Kontaktdaten können in der Verwaltungsoberfläche des Accounts hinterlegt und geändert werden.

7.2 Von Ignite zur Durchführung des Nutzungsvertrages angemessen angeforderte Informationen aus der Sphäre des Kunden wird dieser vollständig und binnen angemessener Zeit zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung, Telefonnummern und die E-Mail-Adresse.

7.3 Ignite kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die angegebene E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die Ignite gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.

7.4 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und hinreichende Dimensionierung der Internetverbindung zum Zugriff auf den Dienst.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder Sicherheit noch die Integrität oder die zum Betrieb des Dienstes durch oder im Auftrag von Ignite eingesetzten Systeme beeinträchtigt werden. Er ist für die Sicherheit seiner eigenen Systeme und deren Schutz vor Schadsoftware und Angriffen alleine verantwortlich. Er wird laufend angemessene und geeignete Vorkehrungen treffen, um potenziellen Auswirkungen von Störungen oder von Mängeln des Dienstes vorzubeugen und diese zu reduzieren; dies umfasst das Erstellen regelmäßiger Backups der Kundeninhalte.

7.6 Der Kunde wird den Dienst nur im vertraglich zulässigen Rahmen verwenden und alle für ihn geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einhalten.

7.7 Der Kunde wird alle Mitwirkungsleistungen auf eigene Kosten, rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.

8. Kundeninhalte

8.1 Der Kunde ist für die von ihm oder in seinem Auftrag bei Verwendung des Dienstes eingegebenen, hochgeladenen, sonst gespeicherten oder anderweitig mit dem Dienst verarbeiteten Bilder, Videos, Informationen, Logos und sonstigen Inhalte (insgesamt „Kundeninhalte“) verantwortlich. Ignite übernimmt keine Haftung für die Inhalte, die der Kunde hochlädt oder bereitstellt, insbesondere nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen oder andere Verstöße gegen Rechte Dritter.

8.2 Der Kunde räumt Ignite mit Eingabe, Upload, Speicherung oder sonstiger Form der Überlassung von Kundeninhalten bis zur vollständigen Abwicklung des Nutzungsvertrages ein nicht-ausschließliches, unwiderrufliches, weltweites Recht ein, die Kundeninhalte zur Erfüllung und Abwicklung des Nutzungsvertrages zu verwenden, insbesondere zu vervielfältigen, zu verarbeiten und anzuzeigen. Ignite kann dieses Recht durch Dritte für sich ausüben lassen, etwa durch eingesetzte Erfüllungsgehilfen (z. B. Hosting-Dienstleister). Soweit der Kunde dieses Recht an Kundeninhalten nicht selbst einräumen kann, verschafft er Ignite dieses Recht.

Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten, insbesondere erforderliche Bild-, Marken-, Urheberrechte zu verfügen und alle erforderlichen Zustimmungen und Einwilligungen, insbesondere zur Verarbeitung personenbezogener Daten, wirksam eingeholt zu haben.

8.3 Der Kunde trägt dafür Sorge und sichert zu, dass

a) weder Kundeninhalte selbst noch deren Eingabe, Speicherung, Abruf oder Verarbeitung Rechte Dritter (einschließlich Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und gewerbliche Schutzrechte) verletzen oder gegen anwendbares Recht verstoßen;

b) Kundeninhalte weder ganz noch teilweise gewaltverherrlichend, schockierend, diskriminierend, volksverhetzend, menschenverachtend, rassistisch, extremistisch, sexistisch oder sonst sittenwidrig, strafbar, missbräuchlich, bedrohlich, verleumderisch oder beleidigend sind oder zu strafbaren, sittenwidrigen oder gefährdenden Handlungen aufrufen;

c) der Kunde alle für die Eingabe, Speicherung und Verarbeitung der Kundeninhalte erforderlichen Zustimmungen und Einwilligungen Dritter wirksam eingeholt hat und aufrechterhält, einschließlich datenschutzrechtlich erforderlicher Einwilligungen; und

d) Kundeninhalte keine Viren oder sonst Schadsoftware enthalten oder verbreiten.

8.4 Der Kunde wird keine Kundeninhalte entgegen Ziff. 8.3 in den Dienst eingeben, hochladen, sonst speichern oder anderweitig mittels oder im Zusammenhang mit dem Dienst verarbeiten oder vorgenannte Handlungen dulden. Stellt der Kunde fest, dass Kundeninhalte entgegen Ziff. 8.3 im Dienst gespeichert oder anderweitig mittels oder im Zusammenhang mit dem Dienst verarbeitet werden, wird er Ignite unverzüglich hierüber informieren und das gemeinsame Vorgehen abstimmen. Etwaige Ansprüche und Rechte von Ignite bleiben von dieser Ziff. 8.4 unberührt.

8.5 Der Kunde übernimmt alleine und unbegrenzt die Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit Kundeninhalten gegenüber Ignite oder eingesetzten Erfüllungsgehilfen geltend machen. Auf Aufforderung von Ignite wird der Kunde die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr gegen im Zusammenhang mit Kundeninhalten gegenüber Ignite geltend gemachten Ansprüche Dritter übernehmen. Das Recht von Ignite, sich (auch) selbst zu verteidigen, bleibt unberührt. Der Kunde darf Verhandlungen, eine vergleichsweise Beilegung einer Auseinandersetzung und Prozesshandlungen mit Wirkung für Ignite nur mit vorheriger Zustimmung von Ignite vornehmen. Der Kunde trägt die Kosten der Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche im Zusammenhang mit Kundeninhalten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Alle weiteren Rechte und Ansprüche von Ignite bleiben unberührt.

9. Einschränkung, Sperrung und Löschung

9.1 Hat Ignite aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht, dass Zugangsdaten des Kunden missbraucht oder vertragswidrig genutzt werden, kann Ignite diese Zugangsdaten sperren und ersetzen.

9.2 Ignite kann den Zugang des Kunden zum Dienst vorübergehend sperren, (i) solange der Kunde sich mit einem nicht nur unerheblichen Anteil vereinbarter Zahlungen in Zahlungsverzug befindet oder (ii) Systeme des Kunden abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigt wird. Zudem kann Ignite den Zugang des Kunden zum Dienst sperren, wenn der Einzug fälliger Entgelte von dem durch den Kunden angegebenen Konto (vgl. Ziff. 12.5) dreimal erfolglos war, die Entgelte also nicht dauerhaft bei Ignite gutgeschrieben worden sind; die Sperrung kann bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge aufrechterhalten werden.

9.3 Hat Ignite aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte Grund zur Annahme, dass der Kunde Kundeninhalte vertragswidrig, insbesondere entgegen Ziff. 8.4, eingegeben hat oder verarbeitet, kann Ignite den Kunden hierüber informieren und ihm Gelegenheit geben, entweder (i) die betreffenden Kundeninhalte zu entfernen oder (ii) nachzuweisen, dass Eingabe und Verarbeitung vertragsgemäß erfolgen. Falls der Kunde keine dieser Optionen binnen angemessener Frist erfüllt, kann Ignite die Kundeninhalte entfernen oder sperren.

9.4 Ignite wird berechtigte Interessen des Kunden bei Entscheidung und Durchführung vorgenannter Maßnahmen angemessen berücksichtigen.

9.5 Alle weiteren Ansprüche und Rechte von Ignite, insbesondere Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte, bleiben von dieser Ziff. 9 unberührt.

10. Sach- und Rechtsmängel

10.1 Ignite gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung des Dienstes im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit. Etwaige Mängel des Dienstes wird Ignite binnen angemessener Zeit nach ordnungsgemäßer Mangelanzeige durch den Kunden beseitigen. Die Mangelbeseitigung kann auch durch ein Update erfolgen.

10.2 Soweit dem Kunden der vertragsgemäße Gebrauch des Dienstes durch einen Rechtsmangel ganz oder teilweise entzogen ist, kann Ignite den Mangel nach eigener Wahl auch beseitigen, indem Ignite

a) dem Kunden die erforderlichen Rechte zur vertragsgemäßen Verwendung des Dienstes verschafft oder

b) den Dienst so ändert, dass das Recht des Dritten der vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden nicht mehr entgegensteht.

Ignite wird berechtigte Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigen.

10.3 Im Übrigen gelten bei Mängeln des Dienstes die §§ 535 ff. BGB mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ausgeschlossen ist. Für die Verfügbarkeit des Dienstes gilt Ziff. 5.

10.4 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Rechteverletzung durch den Dienst geltend, wird der Kunde Ignite unverzüglich in Text- oder Schriftform hierüber in Kenntnis setzen. Ignite wird den Kunden bei der Verteidigung angemessen unterstützen und – soweit gesetzlich, insbesondere datenschutzrechtlich zulässig – relevante Informationen zur Verfügung stellen. Die Pflicht von Ignite, Mängel nach Maßgabe von Ziff. 10 zu beseitigen, bleibt hiervon unberührt.

11. Zusatzleistungen

11.1 Für vereinbarte Zusatzleistungen gelten die Regelungen dieser Ziff. 11. Zusatzleistungen können insbesondere Leistungen zur Einweisung und Schulung von autorisierten Nutzern, Anwendungssupport per E-Mail oder sonst hierfür eingerichtete Kommunikationskanäle sowie sonstige Beratungsleistungen durch Ignite zur Unterstützung des Kunden bei der Einrichtung oder Verwendung des Dienstes sein.

11.2 Haben die Parteien Support für die Verwendung des Dienstes als Zusatzleistungen vereinbart, kann der Kunde sich bei Fragen zur Nutzung des Dienstes in angemessenem Umfang über die hierfür von Ignite zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle an Ignite wenden. Ignite wird während der Geschäftszeiten von Ignite im laufenden Geschäftsgang für eine Befassung mit der Supportanfrage sorgen und binnen angemessenem Zeitraum auf die Supportanfrage reagieren.

11.3 Sind Schulungen durch Ignite im Zusammenhang mit dem Dienst als Zusatzleistungen vereinbart, ist der Kunde alleine dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer an dem dafür vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit an der jeweiligen Schulung teilnehmen. Ignite ist nicht verpflichtet, weitere Schulungstermine anzubieten, wenn Teilnehmer nicht an einer Schulung teilnehmen.

11.4 Soweit bei der Durchführung von Zusatzleistungen geistige Eigentumsrechte entstehen, räumt Ignite dem Kunden an dem betreffenden Arbeitsergebnis ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das Arbeitsergebnis während der Vertragslaufzeit im Zusammenhang mit den Funktionen des Dienstes zu verwenden.

11.5 Ignite erbringt Zusatzleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für das Erreichen oder Erbringen bestimmter Ergebnisse oder eines bestimmten Erfolgs ist Ignite dabei nicht verpflichtet.

12. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

12.1 Der Kunde ist zur Zahlung der (i) einmaligen Entgelte, der (ii) laufenden, nutzungsunabhängigen Entgelte und (iii) der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet.

12.2 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von Ignite, außer soweit zwischen den Parteien in Text- oder Schriftform abweichende Preise vereinbart sind. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.

12.3 Einmalige Entgelte, etwa zur Einrichtungsunterstützung, sind vom Kunden gemeinsam mit dem ersten nutzungsunabhängigen Entgelt für den Dienst zu entrichten. Laufende nutzungsunabhängige Entgelte sind monatlich im Voraus vom Kunden zu entrichten, soweit kein hiervon abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind nach Ende des Monats vom Kunden zu entrichten, auf den sich das nutzungsabhängige Entgelt bezieht.

12.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Ignite Rechnungen als PDF per E-Mail an die vom Kunden im Account hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt; eine zusätzliche postalische Übermittlung erfolgt nicht.

12.5 Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Hat der Kunde ein Lastschriftmandat erteilt oder zahlt der Kunde mittels Kreditkarte, werden in Rechnung gestellte Beträge frühestens mit Eintritt der Fälligkeit durch Ignite eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto Sorge zu tragen. Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung fälliger Entgelte trägt der Kunde mindestens in Höhe von 20 Euro, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. Ignite steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen. Bei Widerruf der Einwilligung des Kunden zum Lastschriftverfahren erhebt Ignite ein angemessenes Bearbeitungsentgelt für die administrative Abwicklung.

12.6 Ignite kann die vom Kunden zu zahlenden nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte während der Vertragslaufzeit auch ohne gesonderte Zustimmung des Kunden angemessen anpassen. Gründe für eine Anpassung können insbesondere Änderungen der Energiekosten, Personalkosten, Lizenzkosten für eingesetzte Software oder Dienste Dritter oder Änderungen der sonstigen Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung, Bereitstellung und/oder Wartung des Dienstes oder hierfür eingesetzter Hard- oder Software sein. Ignite wird den Kunden über eine beabsichtigte Entgeltanpassung und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens mindestens sechzig (60) Tage vor ihrem Inkrafttreten informieren. Im Fall einer angekündigten Erhöhung des Entgelts kann der Kunde den Nutzungsvertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Änderungsstichtag kündigen; Ziff. 14 bleibt hiervon unberührt.

13. Haftungsbeschränkung

13.1 Ignite haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ignite nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die Haftung von Ignite ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

13.3 Ignite haftet nicht für indirekte Schäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Produktionsausfälle.

13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich übernommener Garantien.

13.5 Ziff. 13 gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Ignite.

13.6 Die Parteien sind verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Sollten sich während der Laufzeit dieses Vertrages im Zusammenhang mit der Betriebshaftpflicht Änderungen ergeben, sind die Parteien verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zumindest in Textform darüber zu informieren.

14. Vertragslaufzeit und Kündigung

14.1 Der Nutzungsvertrag tritt zu dem im Auftragsformular genannten Datum in Kraft und endet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen (die „Vertragslaufzeit“).

14.2 Der Nutzungsvertrag kann je nach Vereinbarung monatlich, jährlich oder auf eine individuell vereinbarte Laufzeit abgeschlossen werden. Bei monatlichen Laufzeiten kann der Vertrag von jeder Partei jederzeit ohne Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt werden, sofern keine abweichenden Fristen im Auftragsformular vereinbart sind. Bei jährlichen oder individuell vereinbarten Laufzeiten kann jede Partei den Vertrag ordentlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat kündigen, sofern keine abweichenden Fristen im Auftragsformular festgelegt sind. Während der laufenden Vertragsperiode ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Ignite liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn

a) der Kunde den Dienst wiederholt über die Nutzungsberechtigung hinaus verwendet oder vereinbarte Nutzungsbeschränkungen gemäß Ziff. 6 verletzt;

b) der Kunde ein Verfahren zu seiner Auflösung, Liquidation oder Abwicklung eingeleitet hat; der Kunde seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist.

14.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform.

15. Vertraulichkeit

15.1 „Vertrauliche Informationen“ einer Partei sind Informationen zu wettbewerbsrelevantem Know-how, als vertraulich gekennzeichnete oder sonst auf Grundlage eines objektiven Empfängerhorizonts als vertraulich erkennbare Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die kommerziellen Bedingungen des Nutzungsvertrages.

15.2 Die Parteien werden ihnen im Zuge der Vertragsanbahnung oder -durchführung zur Kenntnis gelangende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei

a) vertraulich behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwenden;

b) Arbeitnehmern und Dritten nicht offenlegen oder zugänglich machen, außer soweit dies für die Vertragsdurchführung zwingend erforderlich ist (need-to-know) und nur wenn diese Arbeitnehmer oder Dritte zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden;

c) durch angemessene und geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff durch unberechtigte Personen schützen (z. B. Zugangskontrolle, Verschlüsselung).

15.3 Ziff. 15.2 gilt nicht für vertrauliche Informationen, die

a) eine Partei von Dritten rechtmäßig, insbesondere ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung, erhalten hat oder erhält;

b) bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden;

c) bei einer Partei bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehungen vorhanden waren und keiner Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen; oder

d) durch eine Partei unabhängig entwickelt werden.

Ferner sind die Parteien zur Verwendung und Offenlegung vertraulicher Informationen berechtigt, soweit sie hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet sind. In einem solchen Fall wird die betreffende Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über Umfang und Grundlage der Verwendung oder Offenlegung informieren.

15.4 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrages für weitere drei (3) Jahre fort.

16. Datenschutz

16.1 Soweit Ignite im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“) zwischen den Parteien. Die AVV gilt in ihrem Anwendungsbereich stets vorrangig.

16.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Erfüllung der Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere die ordnungsgemäße Information Betroffener (Art. 12 ff. DSGVO).

16.3 Der Kunde stellt Ignite von sämtlichen Forderungen sowie von gerichtlichen und behördlichen Maßnahmen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten vollumfänglich frei, außer soweit Ignite die unzulässige Verarbeitung alleine zu vertreten und entgegen der Weisungen des Kunden vorgenommen hat. Die Haftung des Kunden schließt den Ersatz angemessener Kosten der Rechtsverteidigung ein. Alle weiteren Ansprüche und Rechte von Ignite bleiben unberührt.

17. Kostenfreie Testphase

17.1 Während der vereinbarten Testphase („Testphase“) gelten die Regelungen dieser Ziff. 17 vorrangig vor den weiteren Regelungen des Nutzungsvertrages. Während der Testphase ist der Kunde nicht zur Zahlung von Nutzungsgebühren verpflichtet.

17.2 Während der Testphase ist es dem Kunden abweichend von Ziff. 6.1 lediglich gestattet, über das Internet auf den Dienst zuzugreifen, um die Funktionen des Dienstes durch autorisierte Nutzer zu testen, die beim Kunden als Arbeitnehmer oder Dienstleister angestellt sind. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist dem Kunden nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Kunden während der Testphase nicht gestattet, den Dienst für Zwecke Dritter zu verwenden, Dritten während der Testphase Zugriff auf den Dienst oder Funktionen des Dienstes zu gestatten oder einzuräumen.

17.3 Dem Kunden ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass der Dienst während der Testphase möglicherweise nicht, nur eingeschränkt, mit wesentlichen Unterbrechungen und/oder fehlerhaft zur Verfügung stehen kann. Ignite sagt während der Testphase eine Verfügbarkeit des Service nicht zu. Ziff. 5 findet keine Anwendung.

17.4 Während der Testphase haftet Ignite nach Maßgabe der Bestimmungen des Leihvertragsrechts (§§ 598 ff. BGB). Ziff. 10 und 13 finden darüber hinaus keine Anwendung.

17.5 Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Testphase vorzeitig über die im Dienst vorgesehene Funktionalität zu beenden. Sofern der Kunde während der Testphase kein kostenpflichtiges Abonnement oder Paket abschließt, wird der Zugang zum Dienst nach Ablauf der Testphase auf die Möglichkeit zur Auswahl und zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements beschränkt. Eine automatische Umwandlung der Testphase in einen kostenpflichtigen Vertrag erfolgt nicht. Der Kunde wird vor Ablauf der Testphase über diese Möglichkeit informiert, beispielsweise per E-Mail oder durch eine entsprechende Benachrichtigung im Dienst.

17.6 Während der Testphase kann jede Partei den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Der Nutzungsvertrag sowie alle sich daraus ergebenden oder damit sonst in Zusammenhang stehenden Ansprüche und Rechte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag ist Düsseldorf.

18.2 Der Nutzungsvertrag enthält die abschließende Regelung aller Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nicht.

18.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages mindestens der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Ziff. 4.3 bleibt unberührt.

18.4 Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen aus diesem Nutzungsvertrag gegenüber Ignite aufrechnen und nur aufgrund solcher Ansprüche von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

18.5 Die Parteien dürfen Ansprüche oder Rechte aus dem Nutzungsvertrag nur mit Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

Stand: 01. Oktober 2024