Im Dezember 2024 wurde „Zentrale Einwilligungsverwaltung“ (EinwV) gegen die Cookie-Flut vom Bundesrat gebilligt. Sie soll ein zentrales Mittel sein, dass Nutzer*innen weniger genervt sind und Unternehmen eine bessere Expierence für die Besucher*innen bieten können.
Wir möchten uns an dieser Stelle einmal genauer mit der neuen Regelung auseinandersetzen. Wie genau funktioniert das neue Verfahren? Was sind die Vorteile? Wo liegt die Kritik? Wie sieht es in der Praxis aus? Wird die Flut an Cookies wirklich reduziert? Ist das alles praktikabel für Website-Owner?
"Die zentrale Einwilligungsverwaltung dient dazu, die Zahl der Einwilligungsabfragen zu reduzieren und eine einfachere Handhabung für Endnutzer:innen zu ermöglichen." (Quelle)
Die zentrale Einwilligungsverwaltung erlaubt es Nutzer*innen, ihre Cookie-Präferenzen bei einem zentralen Dienst zu hinterlegen. Webseiten, die diesen Dienst unterstützen, können diese Einstellungen auslesen und entsprechend handeln, ohne dass jedes Mal ein individuelles Cookie-Banner angezeigt werden muss. Also eigentlich ein „WinWin“ für beide Seiten. Für Nutzer*innen weniger Banner und für Unternehmen einfachere Einhaltung der DSGVO.
Rechtliche Grundlage für die Regelung ist: Gemäß § 25 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) dürfen Cookies und ähnliche Technologien nur mit Einwilligung der Nutzer*innen gesetzt werden, es sei denn, sie sind technisch notwendig. Die zentrale Einwilligungsverwaltung soll diesen Prozess standardisieren und vereinfachen.
Wir betrachten das Thema Einwilligungsverwaltung und Datenschutz aus einem anderen Blickwinkel. Während viele darauf setzen, bestehende Systeme immer weiter zu verkomplizieren – etwa durch zentrale Consent-Dienste – haben wir uns gefragt: Geht es nicht auch einfacher?
Unsere Antwort darauf war, eine Lösung zu entwickeln, die ganz ohne Cookies und komplizierte Consent-Banner auskommt. Statt die Nutzererfahrung durch immer neue Ebenen zu belasten, haben wir den Ansatz gewählt, die Datenverarbeitung komplett zu vermeiden. Deshalb haben wir auch Zweifel daran, dass zentrale Einwilligungsdienste das eigentliche Problem löst. Unsere Erfahrung zeigt: Komplexe Datenschutzsysteme führen oft zu mehr Frust bei den Nutzern und höherem Aufwand für Unternehmen.
Anstatt eure Videos bei YouTube, Vimeo oder Wistia zu hosten, könnt ihr bei uns eure Videos hosten, ganz ohne Consent Management. Das ist nicht nur unkomplizierter, sondern gibt euch auch viel mehr Optionen in der Gestaltung eurer Webseite, weil Themen wie Autoplay-Videos absolut kein Problem mehr sind. Schaut euch gerne mal die Features an.
Die zentrale Einwilligungsverwaltung basiert wie zuvor erwähnt darauf, dass Nutzer*innen ihre Cookie-Präferenzen bei einem zentralen Dienst hinterlegen, der diese Daten Webseiten zur Verfügung stellt.
In der Praxis dürfte dies ähnlich ablaufen wie aktuell schon beim Cookie-Banner. Hier wählt ihr ein Tool oder ein Consent-Management-Anbieter aus und integriert diesen dann auf eurer Webseite.
Noch gibt es keine Anbieter aber die Schritte sehen in etwa so aus
Falls ja:
Falls nein:
Basierend auf den zentral gespeicherten Präferenzen:
Der zentrale Dienst protokolliert die erteilten Einwilligungen:
Damit ein Dienst zertifiziert wird muss dieser u.a. Vorgaben in diesen drei Bereichen erfüllen:
„Die zentralen Einwilligungsverwaltungsdienste [...] sind verpflichtet, die Rechte der Endnutzer*innen auf transparente Weise zu wahren und ihnen eine freie Entscheidung zu ermöglichen.“ (BT-Drs. 20/12718, S. 4)
„Zertifizierte Dienste müssen sicherstellen, dass Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden und die Einhaltung der Datenschutzvorgaben dauerhaft gewährleistet ist.“ (BT-Drs. 20/12718, S. 6)
Webseiten greifen bei jedem Seitenaufruf auf den Dienst zu. Eine hohe Verfügbarkeit und kurze Antwortzeiten sind daher unerlässlich, genauso wie hohe Datensicherheit und Sicherheitsstandards. Funktionell ist außerdem noch wichtig, dass alle gängigen Plattformen und Drittanbieter integriert sind.
Was die Politik eigentlich möchte, ist die „nervigen Banner“ zu reduzieren. Wenn man als Besucher*in die Chance hat, dann ignoriert man diese Banner ohnehin Chance, laut Analysen tun dies über 70 % (Quelle: Statista)
Webseiten, die ausschließlich technisch notwendige Cookies einsetzen, benötigen heute schon keine Cookie-Banner. Beispiele sind:
In solchen Fällen bringt die Einwilligungsverwaltung schon jetzt keinen Mehrwert, weil die Webseiten keinen Cookie-Banner brauchen. Schaut euch unsere Webseite hier an. Cookie-Banner gesehen beim Aufruf dieses Beitrags gesehen? Nein. Wer den Datenschutz seiner Besucher*innen ernst nimmt, braucht die neue Regelung nicht.
"Die Einbindung von Einwilligungsverwaltungsdiensten durch Webseitenbetreiber ist freiwillig (§ 18 Abs. 1 EinwV). Es besteht daher die Gefahr, dass viele Anbieter weiterhin auf herkömmliche Einwilligungsbanner setzen. Entsprechend gering werden die Vorteile der Einwilligungsverwaltungsdienste für die Nutzer sein.“ (Quelle: Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen)
Ein zentrales Problem ist, dass die Teilnahme an der Einwilligungsverwaltung freiwillig bleibt. Viele Unternehmen könnten sich bewusst dagegen entscheiden, da:
Ohne breite Marktdurchdringung bleibt die Wirkung der zentralen Verwaltung auf einen kleinen Kreis beschränkt.
Die meisten Webseiten nutzen Drittanbieter wie YouTube, Google Analytics oder HubSpot. Diese Dienste setzen Cookies, die oft erst nach einer individuellen Einwilligung aktiviert werden können. Auch wenn Nutzer einer zentralen Verwaltung zustimmen, müssen diese Cookies genau mit den Präferenzen des Nutzers übereinstimmen.
Beispiel: Ein Nutzer erlaubt Google Analytics, aber lehnt HubSpot ab. Die Kombination der Dienste ist je nach Webseite unterschiedlich.
Viele Webseite haben in ihrem Cookie-Banner nicht nur 4 - 5 Standarddienste, sondern teilweise eine individuelle Kombination aus 30-40-50 Dienstleistern, NUR wenn für alle eine Präferenz festgelegt wurde, kann man auf dem Banner verzichten.
Damit die zentrale Verwaltung funktioniert, müssen Nutzer*innen ihre Präferenzen aktiv hinterlegen. Doch in der Praxis:
„Sobald Nutzer die virtuelle “Bundesgrenze” im Internet überschreiten, greifen die bisherigen Regelungen. Für international ausgerichtete Webseiten bedeutet dies, dass eine differenzierte Umstellung erforderlich wäre.“ (Quelle IITR)
Für uns aktuell das größte Problem: die zentrale Verwaltung gilt nur in Deutschland. In Ländern wie Frankreich, wo die CNIL strikte Anforderungen an Cookie-Einwilligungen stellt, bleiben individuelle Banner Pflicht. Internationale Webseiten müssen also weiterhin regionale Unterschiede berücksichtigen. Das heißt
Die meisten Unternehmen dürften dann auf die letzten beiden Optionen zurückgreifen.
Fazit: Der Erfolg dürfte, gerade in der Anfangszeit, eher so mäßig sein. Was uns zu weiteren Problemen und Kritikpunkten bringt.
"Begrenzter Anwendungsbereich: Die Einwilligungsverwaltungsdienste decken nur Einwilligungen nach § 25 TDDDG ab, nicht jedoch Einwilligungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Deshalb führen die Dienste nicht zu einer Vereinfachung im Umgang mit Einwilligungen." (Quelle: Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen)
Kritiker bemängeln, dass die zentrale Einwilligungsverwaltung nur den Anwendungsbereich von § 25 TDDDG abdeckt. Viele Einwilligungen, wie sie für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO erforderlich sind, werden nicht erfasst.
Beispiel: Ich nutze Google Analytics auf meiner Webseite. Das Telemediengesetz (technologiebezogen) regelt, dass ich einen Tracking-Cookie auf dem Endgerät der Nutzer speichern darf – dafür benötige ich eine Einwilligung.
Was das Telemediengesetz jedoch nicht regelt, ist die Verarbeitung der Daten, die durch dieses Cookie erhoben werden. Dazu gehören etwa die IP-Adresse und das Nutzungsverhalten. Diese Daten dürfen nur nach den Anforderungen der DSGVO (datenbezogen) verarbeitet werden, was eine separate Einwilligung erfordert.
Nehmen wir uns mal einen der wichtigsten Punkte aus der Regelung …
„Die zentralen Einwilligungsverwaltungsdienste [...] sind verpflichtet, die Rechte der Endnutzer*innen auf transparente Weise zu wahren und ihnen eine freie Entscheidung zu ermöglichen.“ (BT-Drs. 20/12718, S. 4)
Wenn man sich mehrere Jahre nach der Einführung der DSGVO den aktuellen Status-Quo anschaut, könnte man es durchaus als mehr oder weniger große Shitshow bezeichnen. Einerseits gibt es Webseiten, die alles richtig und korrekt machen, und andererseits sind laut Studien viele Webseiten nicht DSGVO-konform (Quelle).
„Problematisch ist insbesondere, dass Anbieter digitaler Dienste die über Einwilligungsverwaltungsdienste getroffene Entscheidungen der Nutzer:innen nicht akzeptieren müssen (§ 19 EinwV-E). Lehnen Nutzer:innen die Einwilligung ab, können die Anbieter erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten. Nutzer:innen werden damit unter Druck gesetzt, Einwilligungen zu erteilen. Das ist inakzeptabel, widerspricht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und nimmt Verbraucher:innen den Anreiz, Einwilligungsverwaltungsdienste zu nutzen. In der Verordnung muss daher geregelt werden, dass Anbieter digitaler Dienste den Entscheidungen der Nutzer:innen Folge leisten müssen.“ (Quelle: DATEV Magazin)
Die größten Probleme hier sind:
"Wir haben die 100 meistbesuchten Websites des Landes auf Dark Patterns untersucht und zeigen: Vier von fünf setzen auf manipulative Cookie-Banner." (Quelle: Netzpolitik.org)
Weil der Dienst zur zentralen Erfassung der Einwilligungen vermutlich nicht haften wird. Das tun die aktuellen Consent-Management-Tools auch nicht. Ihr werdet dafür haften, es ist eure Webseite und ihr in der Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO.
Der Ladenbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen beschreibt es sehr gut:
"Der LfD Niedersachsen geht davon aus, dass sich die bisherige Praxis im Umgang mit Einwilligungen auf Webseiten leider kaum ändern wird und Nutzer sich weiterhin an den eingeblendeten Aufforderungen zur Einwilligung stören." (Quelle: Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen)
Die neue Regelung zur zentralen Einwilligungsverwaltung ist gut gemeint, lässt aber in Praxis erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und praktischen Umsetzung.
"Lösen ließe sich das Problem umständlicher Einwilligungsbanner im Übrigen ganz leicht, auch ohne die Einführung von Einwilligungsverwaltungsdiensten. Dazu müssten Webseitenbetreiber ihre Webseiten konsequent datenschutzfreundlicher gestalten, zum Beispiel indem sie auf Drittdienste und Cookies, insbesondere für exzessives und für den Nutzer nicht vorhersehbares, digitales Marketing, verzichten. Außerdem stören viele Einwilligungsbanner nur deshalb so stark, weil sie von den Nutzern nicht einfach „weggeklickt“ werden können." (Quelle: Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen)
Wir würden da noch ergänzen:
Wie wärs, wenn wir uns anstatt eine deutsche Insellösung zu suchen, die in der Praxis so viele Zweifel offen lässt, lieber um Lösungen kümmern, bei denen das Problem erst gar nicht existiert?
Unter anderem, deshalb haben wir Video-Hosting von Grund auf anders gedacht, mit „Privacy First“ im Kopf. State-Of-The-Art Video Hosting ganz ohne Consent und ohne Nutzertracking damit man die Videos wirklich an alle Besucher*innen ausspielen kann. Ohne Consent Management, ohne Overlays, ohne Daten in die USA zu schicken … das Problem lösen, anstatt eine noch kompliziertes Konstrukt darum zu bauen.