Warum Barrierefreiheit für Videos wichtig ist und wie du die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen kannst. In diesem Guide widmen wir uns den zentralen Fragen und bieten dazu passende Lösungen.

Ab 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in der EU in Kraft. Es fordert, dass digitale Inhalte, einschließlich Videos, barrierefrei sein müssen. Unternehmen, die nicht konform sind, drohen finanzielle Strafen und ein Imageschaden. Besonders betroffen sind öffentliche Einrichtungen, Unternehmen im Handel, in der Bildung und im Dienstleistungssektor.
In diesem Guide widmen wir uns barrierefreien Videos im Internet und den zentralen Fragen dahinter: Was sind die Voraussetzungen? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung? Wie werden Videos barrierefrei auf einer Webseite integriert? Was macht einen barrierefreien Videoplayer aus? ...
Wir haben uns in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Thema Videos und ihrer Nutzung im Web auseinandergesetzt und ein eigenes Video-Hosting entwickelt. Unser Augenmerk: die beste UX bieten und auf unnötige Hürden wie Cookie- und Consent-Banner verzichten. Ein wichtiger Bestandteil davon ist Barrierefreiheit im Videoplayer, unabhängig davon, ob jetzt gerade ein „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ in Kraft tritt oder nicht.
Alle Antworten haben wir bisher nicht, es ist kein Thema, das man einmal anpackt und dann ist es erledigt. Der Videoplayer ist barrierefrei und hat viele Funktionen, aber wir entwickeln immer weiter. Unsere Erfahrungen und Einblicke in den letzten Monaten teilen wir an dieser Stelle. Vielleicht hilft dir das, bei deinen Videos ein paar Schritte weiterzukommen und die Vorgaben umzusetzen.
Barrierefreiheit bei Videos bedeutet, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Barrieren. Das umfasst unter anderem Maßnahmen wie Untertitel, Audiodeskriptionen und einen Videoplayer, der mit Tastatur oder Screenreader bedienbar ist. Barrierefreiheit bei Videos basiert auf Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die weltweit anerkannt sind und konkrete Anforderungen definieren.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Unternehmen, digitale Inhalte wie Videos und Webseiten barrierefrei zu gestalten. Es müssen also die oben genannten Maßnahmen umgesetzt werden. Generell müssen Webseiten so gestaltet sein, dass sie mit Screenreadern bedienbar und für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind. Ziel ist es, allen Menschen eine gleichberechtigte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen. Details zum Gesetz findet ihr bei bmas.de unter „Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz“.
Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass Standards wie die WCAG spezifische Anforderungen an barrierefreie Videos und Webseiten stellen, einschließlich Untertitel, Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität. Die häufigsten Probleme, die uns begegnet sind:
Alles Probleme, die mit einer besseren Integration von Videos auf der Webseite gelöst werden können. Deutlich schwierig wird es beim Ressourcenmangel bei Unternehmen und der fehlenden Aufmerksamkeit für das Thema. Barrierefreie Videos zu erstellen, erfordert Zeit, Budget und Know-how – viele Unternehmen wissen nicht, wo sie anfangen sollen.
Im Idealfall wird nicht erst bei der Integration in die Webseite ein passender Player mit Funktionen integriert, sondern die wesentlichen Bestandteile bei der Produktion direkt beachtet.
Leider wird viel zu oft mit den automatischen Funktionen der großen Plattformen wie YouTube vertraut. Die Qualität der Umsetzung ist dort oft schlecht.
Immer dann, wenn ihr Videoinhalte auf eurer Webseite nutzt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt 2025 in der ganzen EU in Kraft, spätestens dann müsst ihr die Vorgaben (siehe unten) umgesetzt haben.
Auf eurer Webseite könnt ihr das relativ einfach testen: überprüft, an welchen Stellen ihr Videos nutzt und macht euch eine Liste davon. Check für alle Videos, ob diese die Anforderungen erfüllen und was die jeweiligen Aufgaben sind, die ihr noch erledigen müsst.
Wir können auch an dieser Stelle die Informationen und Check-Listen der Aktion-Mensch.de empfehlen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel ist es, europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit festzulegen, die sowohl Produkte als auch Dienstleistungen betreffen.
Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen Inhalte, einschließlich Videos, barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet konkret:
Nein, es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, die unter anderem kleine Unternehmen betreffen, gerade dort dürfte es oft auch an den Ressourcen mangeln. Ebenso für ältere Inhalte auf eurer Webseite.
Wichtig zu verstehen ist aber auch, dass viele der Vorgaben nicht nur für Personen mit Einschränkungen gut sind, sondern auch ganz allgemein gut für die eigene Webseite. Wenn zum Beispiel ein*e Besucher*in unterwegs auf eurer Webseite ist und sich ein Video nicht mit Ton ansehen möchte, helfen Untertitel sehr weiter. In den Social Networks ist dies bereits zum Standard geworden.
Von den oben genannten vier Punkten sticht vorwiegend die Gebärdensprachdolmetschung heraus, was den Aufwand in der Umsetzung betrifft. Deshalb betrachten wir diese nochmals genauer:
Gesetzliche Anforderungen: Gebärdensprachdolmetschung ist keine generelle Pflicht für Videos. Sie ist insbesondere für Inhalte erforderlich, die von öffentlichen Stellen oder im Rahmen von Dienstleistungen mit einem hohen Inklusionsanspruch bereitgestellt werden (z. B. Behördeninformationen oder Serviceangebote wie Gesundheit und Bildung). Für private Unternehmen und standardisierte Inhalte (z. B. Werbevideos, Produktvorstellungen) wird keine verpflichtende Gebärdensprachübersetzung gefordert, es sei denn, die Zielgruppe erfordert dies ausdrücklich. Im Zweifel müsst ihr dies für euer Unternehmen gesondert abstimmen.
Die „Barrierefreiheit-Dienstekonsolidierung“ bietet klare Vorgaben, die für die Erstellung barrierefreier Videos entscheidend sind. An dieser Stelle in kurz zusammengefasst:
Der Leitfaden verweist direkt auf die WCAG 2.1, die klare Kriterien für die Barrierefreiheit von Videos und Webseiten definiert. Auch hier gibt es im Portal noch viele weitere Informationen zu diesem Thema.

Es wurde in diesem Artikel schon oft erwähnt: Untertitel (auch Subtitels) und Transkription (auch Captions). Viele trennen die Begrifflichkeiten gar nicht und nutzen beides als Synonym.
Ein moderner Video-Player sollte beide Optionen anbieten und sollte für die Umsetzung beides anbieten.
Tipp: Aktion-Mensch.de geht noch einmal genauer auf das Thema ein, hat eine schöne Anleitung für Untertitel und Audiodeskription geschrieben.
Ihr wisst jetzt, dass ihr Untertitel und Captions benötigt. Ihr wisst auch, dass in manchen Fällen zusätzlich Gebärdensprachdolmetschung ein wichtiger Bestandteil ist. Übrig bleibt von den vier großen Anforderungen: Der barrierefreie Video-Player mit dem ihr diese Anforderungen dann auch auf der Webseite umsetzt.
Worüber wir bisher weniger gesprochen hatten: Eure Videoinhalte müssen auch bedienbar sein. Nicht nur über die Maus / Touch, sondern auch über die Tastatur.
Die wichtigsten Anforderungen für den Player würden wir so zusammenfassen:
Das alles in der Praxis umzusetzen, ist sehr viel Aufwand. Es gibt Projekte mit besonders barrierefreien Playern zum Beispiel:
Wie ihr seht, haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt und bieten in unserem Player die entsprechenden Funktionen als Standard an. Es können Captions und Untertitel bereitgestellt werden. Ihr könnt es gerne hier einmal testen:
Sagen wir es mal so, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die DSGVO sind nicht die besten Freunde. Beides für sich genommen ist sehr sinnvoll. Zusammen stellen sie aber eine der größten Hürden für die Zugänglichkeit für Videos dar.
Wir haben bei der Umsetzung in der Praxis oft gemerkt, dass die Barrierefreiheit im Cookie- und Consentbanner aufhört. Kaum bedienbar, sind Sie oft schon die erste Hürde. On top noch schlechte Kontraste, weil Funktionen zum Ablehnen von Cookies bewusst möglichst unauffällig gestaltet werden. Letzteres ist nicht nur schlecht für die Barrierefreiheit, sondern auch nicht DSGVO-konform, weil die Option zum Ablehnen nicht so versteckt werden darf.
Noch schwieriger wird es für alle Besucher*innen, die nicht zugestimmt haben und auf Cookie-Overlays treffen. Wir haben sehr viele Beispiele gesehen, in denen diese definitiv nicht barrierefrei sind und bei einer Prüfung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz durchfallen würden.
Das heißt:

In der Praxis fallen damit Dienste wie YouTube, Vimeo oder Wistia weg. Sie alle benötigen die DSGVO-Zustimmung und müssen hinter Cookie-Overlays stehen. Auch wenn der “DoNotTrack” Modus oder die YouTube NoCookies-Version genutzt wird.
Ihr habt dann noch die Option, die Videos als MP4 Datei direkt auf die Webseite zu stellen. Das hat allerdings auch viele Nachteile. Oder ihr nutzt einen Anbieter, der nicht nur DSGVO-Konform, sondern auch Cookie- und Consentfrei ist und das sind zum Beispiel wir (Sorry Eigenwerbung, buhuuu … ).
Zwei weitere Tipps für die Praxis:
Okay, das war jetzt sehr viel. Wir haben ja auch „ultimativer Leitfaden“ drübergeschrieben. Aber um ehrlich zu sehen: ihr seht, das Thema ist komplex und wichtig.
Wenn wir es in ganz wenig Punkten zusammenfassen müssten, wären es folgende:
Und was uns ganz besonders am Herz liegt: nur weil ihr oben unter „Ausnahme“ auftaucht. Bitte ignoriert das Thema nicht. Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist es, allen Menschen eine gleichberechtigte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen. Mit den richtigen Maßnahmen kannst du deine Inhalte inklusiver gestalten.

Wir haben uns damit beschäftigt, weil wir selbst eine Lösung erstellt haben, mit der eure Videos alle erreichen sollen. Unser Fokus liegt dabei auf einer möglichst guten UX.
Damit wir das umsetzen konnten, mussten wir das Thema Video-Hosting einmal „Privacy First“ denken. Alle behaupten , DSGVO-konform zu sein, aber das bedeutet ja nur, dass man allen Besucher*innen ein maximal störendes Cookie-Banner vorsetzt. So was braucht man bei uns nicht.
Wenn ihr unseren Video-Player für die Integration nutzt, dann hat dieser alle der oben genannten Funktionen schon integriert.
Ihr könnt eure Videos sehr einfach von anderen Anbietern zu uns umziehen und dann die Videos auf eurer Webseite tauschen, damit ihr diesen Punkt auf eurer Liste schon mal abgehakt habt.
Schaut euch unsere Funktionen oder den barrierefreien Player einmal an. Ihr könnt uns auch kostenlos testen.